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   BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22   

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https://dejure.org/2023,10014
BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 14 Abs. 2 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Substantiiertes Bestreiten auf lediglich pauschale Behauptungen überspannen die Substantiierungsanforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagzahlungen nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung! (IBR 2023, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2023, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht Substantiierungsanforderungen an das Bestreiten einer Partei offenkundig überspannt (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 8).

    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).

  • BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14

    Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 100/19, juris Rn. 5; vom 2. Dezember 2014 - IV ZR 408/14, ErbR 2015, 197 Rn. 7).

    Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 aaO).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Sofern diese die Erteilung eines Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt er als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5).

    Darüber hinaus können Feststellungen über die Erörterung der Sach- und Rechtslage als Dokumentation eines Hinweises allenfalls dann ausreichen, wenn sich dessen Erteilung aus dem übrigen Inhalt der Akten verlässlich erschließen lässt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 aaO Rn. 7).

  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Kfz-Versicherung nach Fahrzeugbrand;

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).

    c) Das angefochtene Urteil beruht auf den dargestellten Gehörsverletzungen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16; vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 21; BVerfG NJW 2017, 3218 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 127/14

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung beim

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Die Bestimmung in § 15 Nr. 4 Satz 1 der in den Versicherungs-vertrag einbezogenen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88-L) der Beklagten, wonach der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Neuwertspitze nur erwirbt, soweit und sobald er die Wiederherstellung des Gebäudes fristgerecht sichergestellt hat, umfasst auch den Fall, dass - wie hier - Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden (Senatsurteile vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05, VersR 2007, 489 Rn. 11; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, VersR 2004, 512 unter II 1 a [juris Rn. 11]).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei - wie hier - die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (BVerfG NJW 2003, 2524 unter II 1 a [juris Rn. 12]).
  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Gebäudefeuerversicherung bei

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Die Bestimmung in § 15 Nr. 4 Satz 1 der in den Versicherungs-vertrag einbezogenen Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88-L) der Beklagten, wonach der Versicherungsnehmer den Anspruch auf die Neuwertspitze nur erwirbt, soweit und sobald er die Wiederherstellung des Gebäudes fristgerecht sichergestellt hat, umfasst auch den Fall, dass - wie hier - Reparaturkosten für ein durch den Versicherungsfall beschädigtes Gebäude geltend gemacht werden (Senatsurteile vom 24. Januar 2007 - IV ZR 84/05, VersR 2007, 489 Rn. 11; vom 18. Februar 2004 - IV ZR 94/03, VersR 2004, 512 unter II 1 a [juris Rn. 11]).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der

  • BGH, 27.10.2022 - I ZR 53/22

    Darlegen der Herstellereigenschaft für Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem

  • BGH, 04.12.2019 - IV ZR 100/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtgewährung eines beantragten

  • BGH, 10.04.2024 - IV ZR 131/23
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 11; BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16; vom 12. Mai 2020 - VIII ZR 171/19, NJW 2020, 2730 Rn. 13; BVerfG FamRZ 2022, 1954 Rn. 23; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    c) Das Berufungsurteil beruht auf den dargestellten Gehörsverstößen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 18; vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, r+s 2023, 303 Rn. 18).
  • LG Erfurt, 20.04.2023 - 8 O 1327/21

    Geltendmachung eines Vorschussanspruchs gegen einen Wohngebäudeversicherer

    Der Bundesgerichtshof hat zudem jüngst klargestellt (BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, juris Rn. 20):.
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